Betrieblicher Rettungsdienst
Der Einsatz einer*s Betriebssanitäter*in ist dann gesetzlich verpflichtend, wenn in Ihrem Betrieb mehr als 1.500 Beschäftigte anwesend sind. Die Aufgaben einer*s Betriebssanitäter*in stützen sich auf eine erweiterte Ersten Hilfe. Hierzu gehören die Fähigkeiten einen Beatmungsbeutel korrekt anzuwenden oder andere lebenserhaltende Geräte zu bedienen. Wir beraten Sie gerne – sprechen Sie uns an!